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Rangiersignale

Wartesignal

Im Gegensatz zu Sperrsignalen müssen nur Rangierfahrten am Wartesignal halten und eine Fahrterlaubnis abwarten. Diese kann mündlich, per Funk, durch Handzeichen, einer weissen Handlampe oder, falls vorhanden, mit den weissen Sh 1 Lichtern am Signal gegeben werden. Das 'W' wird Nachts entweder angeleuchtet wie das linke Beispiel zeigt, oder ist als Leuchtkasten von innen beleuchtet. Neuere Modelle sind als Reflektorfolien ausgeführt. Die Zwergversion gibt es nur bei einfachen Betriebsverhältnissen.

Ra 11 = Halt für Rangierfahrt
(ein gelbes 'W')

Sh 1 = Fahrverbot aufgehoben
(zwei weisse Lichter nach rechts steigend)

Mastversion so gesehen 2001 in
Dortmund-Hafen, inzwischen demontiert

Zwergversion so gesehen 2012 in
Gladbeck, inzwischen demontiert

Warte- Sperrsignalkombination

Solche Signalzusammensetzungen sind oft bei alten Rangierbahnhöfen zu sehen. Das Sperrsignal zeigt, ob eine Fahrstrasse eingestellt wurde, aber den Fahrauftrag zur Rangierfahrt geben die weissen Sh 1 Lichter am 'W'. Das Halt zeigende Sperrsignal würde auch Zugfahrten zum Halten auffordern, wo diese Signale stehen werden aber nur selten welche stattfinden.

Ra 11 + Sh 0 = Halt für Zug- und Rangierfahrt

Ra 11 + Sh 1 = Fahrverbot aufgehoben (Zugfahrten könnten jetzt durchfahren)

Sh 1 + Sh 1 = Rangierfahrt freigegeben

So gesehen 2005 in
Dortmund-Körne, inzwischen demontiert